Details

Zuber, Marc
Die externe Pflichtenbindung von Aufsichtsratsmitliedern
Carl Heymanns
978-3-452-28951-3
1. Aufl. 2017 / 476 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht. Band: 227

Jedes Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft ist an deren Unternehmensinteresse gebunden. In der Praxis stehen viele Aufsichtsratsmitglieder daneben aber auch in einer Pflichtenbindung zu einem externen Interessenträger der Aktiengesellschaft. Vor allem Großaktionäre, herrschende Konzernunternehmen, Banken aber auch die öffentliche Hand sind auf diese Weise maßgeblich dafür verantwortlich, dass ein Aufsichtsratsmitglied als deren Repräsentant bestellt wird, und erwarten, dass dieses im Aufsichtsrat ihre Interessen vertritt.

Mit diesem Werk erfolgt erstmals eine zusammenhängende Darstellung dieser Verbindung eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem Interessenträger der Aktiengesellschaft. Neben der grundlegenden rechtlichen Erfassung dieses Phänomens bietet das Werk eine Untersuchung der wesentlichen Einzelfragen.

In diesem Rahmen widmet sich der Verfasser dem Einfluss des Interessenträgers auf Bestellung und Abberufung seines Aufsichtsratsmitglieds und der Frage, inwieweit der Interessenträger das Aufsichtsratsmitglied zur Wahrung seiner Interessen verpflichten kann, einschließlich der Behandlung von Interessenkonflikten. Ferner geht der Verfasser auf die Möglichkeit der Informationsweitergabe zwischen dem Interessenträger und dem Aufsichtsratsmitglied ein und befasst sich mit der inhaltlichen Einflussnahme auf das Aufsichtsratsmitglied, insbesondere der Frage, inwieweit das Aufsichtsratsmitglied an Weisungen gebunden werden. Abgerundet wird die Abhandlung mit einer Untersuchung der Vereinbarkeit der externen Pflichtenbindung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie mit einer Darstellung der Konsequenzen, die sich für den Interessenträger aus der Verbindung zum Aufsichtsratsmitglied ergeben, v.a. im Hinblick auf eine etwaige Haftung für Verhaltensweisen des Aufsichtsratsmitglieds.

Stets werden im Rahmen der Abhandlung die entscheidenden Querverbindungen und die Bezüge zu besonders bedeutsamen Konstellationen in der gelebten Praxis hergestellt.